Langlebige Konstruktion
Betonfertigteile und verzinkte Elemente, ein- oder zweigeneigte Geometrien sowie Lösungen für Parkplätze und Logistikflächen.

Fahrzeuge schützen, Strom vor Ort erzeugen und Ladeinfrastruktur vorbereiten – mit langlebigen, projektspezifischen Konstruktionen.
Lionberry Energy arbeitet mit erfahrenen EPCs und technischen Partnern zusammen und bietet mehrere Photovoltaik-Carport-Technologien. Jedes Projekt wird einzeln bewertet: Parkplatzgeometrie, Boden, Betriebsbedingungen, Zielleistung, Vorschriften, Budget und Finanzierungsmodell. Daraus leiten wir die passende Konstruktion und Umsetzungsform ab.
Betonfertigteile und verzinkte Elemente, ein- oder zweigeneigte Geometrien sowie Lösungen für Parkplätze und Logistikflächen.
Tragwerk, Module, Verkabelung, Wechselrichter, Entwässerung und optionale Ladeinfrastruktur.
Geometrie, Farbe, Oberflächen, Beleuchtung, Wassersammlung und Integration in die Standortidentität.

Einzel- oder Doppelreihen, demontierbare Varianten oder optimierte Fundamente, grosse Spannweiten und Sonderlösungen für Zufahrt, Durchfahrtshöhe oder Logistikflüsse.

Carports können passend dimensionierte AC- oder DC-Ladestationen integrieren. Der Parkplatz wird zu einem nützlichen Ladeziel für Fahrer, Mitarbeitende, Besucher oder Kunden und nutzt den lokal erzeugten Strom.
Lionberry kann das Gesamtsystem koordinieren: Planung, Ladepunkte, Anschluss, Monitoring, Wartung, Zugangsverwaltung, Tarifgestaltung und Nutzerabrechnung – passend zum gewählten Modell und mit den erforderlichen Betriebspartnern.

Artikel 40 des Gesetzes vom 10. März 2023 betrifft Außenparkplätze mit mehr als 1.500 m². Grundsätzlich muss mindestens die Hälfte der relevanten Fläche durch Anlagen mit erneuerbarer Energieerzeugung verschattet werden, vorbehaltlich standortbezogener Regeln und Ausnahmen.
Über 1.500 m² müssen mindestens 50 % der Referenzfläche verschattet werden. Fahrspuren für Güterfahrzeuge über 7,5 Tonnen werden aus der Berechnung herausgenommen.
Grundsätzlich gilt der 1. Juli 2026 für Parkplätze ab 10.000 m² und der 1. Juli 2028 für Flächen über 1.500 und unter 10.000 m². Bestimmte Verlängerungen sind eng begrenzt.
Seit November 2025 können Carports und Begrünung kombiniert werden: Carports decken mindestens 35 % der vorgeschriebenen Hälfte ab, die übrige Verschattung erfolgt durch Begrünung.
Technische, sicherheitsbezogene, denkmalpflegerische, ökologische oder wirtschaftliche Gründe, bestehende Bäume oder geplante Umgestaltungen können eine zu belegende Ausnahme begründen. Jährliche Sanktionen können je nach Parkplatzgrösse 20.000 € oder 40.000 € erreichen.
Jeder Parkplatz erfordert eine eigene rechtliche und technische Prüfung. Diese Zusammenfassung ersetzt weder Rechtsberatung noch die Prüfung durch die zuständige Behörde.
Senden Sie uns Fläche, Verbrauch, Standort und Projektstatus. Wir schlagen ein passendes technisches und finanzielles Modell vor.
Allgemeine Hinweise: Technische, finanzielle und vertragliche Bedingungen werden für jedes Projekt bestätigt.
Ein Solarcarport ist eine Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikmodulen. Er erzeugt Strom, schützt Fahrzeuge und kann Beleuchtung, Entwässerung und Ladeinfrastruktur integrieren.
Es gibt kein allgemeines technisches Minimum. Die sinnvolle Größe hängt von Parkplatzlayout, Modulraster, Energiebedarf, Kosten und geltenden Regeln ab.
Lageplan, Anzahl und Abmessungen der Stellplätze, Verkehrsführung, Fahrzeughöhen, Bodeninformationen, Leitungen, Rechnungen oder Lastgänge sowie das gewünschte Projektmodell.
Ja. Anzahl, Leistung und Steuerung richten sich nach Parkdauer, verfügbarer Anschlussleistung und Solarerzeugung.