APER & Solarparkplätze
Relevante Flächen, Fristen, Ausnahmen und zulässige Lösungen klären, bevor die Carports geplant werden.
APER: vom geltenden Recht ausgehen
Artikel 40 betrifft Aussenparkplätze mit mehr als 1.500 m². Ausserhalb von Konzessionen oder öffentlichen Dienstleistungsdelegationen gelten grundsätzlich der 1. Juli 2026 ab 10.000 m² und der 1. Juli 2028 für Flächen über 1.500 und unter 10.000 m². Ausnahmen und bedingte Fristverlängerungen sind standortbezogen zu prüfen.
Der Rechtsrahmen erlaubt unter anderem Mischlösungen mit Begrünung sowie bestimmte Lösungen mit gleichwertiger Erzeugung. Unsere Prüfung verbindet Konformität, Verkehrsführung, Verbrauch und Netzanschluss.
